Liebe Diskutanten,

mit ihren letzten Ausführungen bin ich sehr einverstanden, Herr Dr. Effertz.
Der hier so eifrig diskutierte Fall würde wahrscheinlich in der tagtäglichen Apothekenüberwachung nicht auftauchen.
Arbeitsrechtlich kann ich mir schon vorstellen, dass angestellte Apotheker nicht jede Entscheidung der Leitung mittragen (können).
Insofern kann man m. E. nur die Apo. Ka. um Klärung bitten. Aber mal unter uns: Für die dortigen Juristen würde es auch nicht einfach.

In meiner praktischen Zeit in der Apotheke als Stellvertreter habe ich auch so einiges geschluckt, bis ich dann als Konsequenz die Apotheke verlassen habe. Selbst kriminelle Handlungen des Chefs waren an der Tagesordnung.

Aber nochmals zurück zur Thematik: Die losgetretene Frage ist äußerst interessant und diskussionsmäßig ergiebig.

LG Thielmann