Hallo, darf eine Ärztin für sich selbst auf Privatrezept ein Präparat verordnen, das es in Deutschland gäbe, allerdings mit kleinerer Packungseinheit? Evtl. aus Kostengrpnden (weiß ich aber nicht, ob das der Grund ist).
Und reicht als Begründung chronisch rez. Erkrankung auf dem Rezept?
Darf ich mit der Begründung ein Arzneimittel aus Frankreich zB importieren? Habe ich eine Prüfpflicht?
Vieken Dank!