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Thema: Mirtazapin Dosierung verringern um Müdigkeit in den Griff zu bekommen

  1. #1
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    Mirtazapin Dosierung verringern um Müdigkeit in den Griff zu bekommen

    Hallo,
    wir haben einen Kunden, der zur Zeit Mirtazapin 15 mg bekommt. Er fragt, ob es möglich ist,
    die WS-Menge auf 1 mg zu reduzieren(als Rezeptur) um die Müdigkeit in den Griff zu bekommen.
    Ich sehe hier zwei große Probleme: 1.) Gefahr eines erneuten (!) Suizid, da WS zu gering reduziert ist und 2.) Problem der
    Müdigkeit wird nicht behoben da WS-Mengen unabhängige Nebenwirkung.
    Gibt es hier Erfahrungen bei anderen Patienten? Was empfehlen evtl. andere Ärzte?
    Ich möchte diese Rezeptur aus den o.g. Gründen nicht herstellen selbst wenn der Arzt es verordnet.
    Wer kann mir weiter helfen?
    Danke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    ja das ist keine so leichte Entscheidung. Schön, das Sie damit verantwortungsvoll umgehen :-).

    Meine Meinung: therapeutische Dosen liegen gem. FI bei 15 - 45 mg / Tag. Sedation als NW ist möglicherweise etwas weniger Dosis-abhängig als der antidepressive Effekt aber ein qualitativer Unterschied besteht hier nicht! Bitte nicht damit verwechseln, dass dieser Effekt (in vielen Fällen, z.B. bei Älteren am Abend erwünscht!) in niedrigeren Dosierungen auftritt / beginnt als der antidepressive (aber dosis-abhängig ist die Sedation schon).

    Wenn Sie die Herstellung der Rezeptur mit Hinweis auf fragliche Wirksamkeit (mit ggf. erhöhter Suizid-Gefahr) nicht herstellen wollen (z.B. mit Verweis auf § AMG) dann ist das Ihr gutes Recht. Zumal es ja mit zugelassenen FAM möglich ist eine Teilbarkeit zu erreichen. z.B. 1/2 auf 7,5 oder 1/4 auf 3,75 mg. Aber auch hier können Sie dem Arzt natürlich per Nachricht auf Ihre Bedenken hinweisen, wenn Sie möchten). Die Praxis zeigt jedenfalls, dass das Risiko bei in der Apotheke hergestellten AM im "juristischen Falle" für den Apotheker höher ist als bei FAM. Allerdings kommen Sie da auch nie 100% sicher aus der Sache raus. Ganz im Sinne folgenden OLG Urteils in dem eine Apotheker und eine Arzt zu hohen Schadenersatz verurteilt wurden, empfehle ich wenn Sie arge Dosis-Bedenken haben immer einen schriftlichen Hinweis an der Arzt (Abgabe verweigern wäre im Einzelfall auch denkbar). OLG Köln 2013 https://www.iww.de/quellenmaterial/id/100594

    PS: ein weiterer therapeutischer Ansatz könnte auch ein nicht-sedierendes AD sein.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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