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Thema: Identitätsprüfung von Ausgangssstoffen gleicher Charge

  1. #1
    Premium-User
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    Identitätsprüfung von Ausgangssstoffen gleicher Charge

    Liebe Kollegen,
    Bei uns im Team herrscht aktuell Uneinigkeit bezüglich der Prüfung von Ausgangsstoffen mit der gleichen Charge. Ich bin der Meinung, dass ich den Inhalt von jedem Gefäß prüfen muss. Wir haben beispielsweise 2 Kartons Wasser mit der gleichen Charge bestellt. Meiner Meinung nach kann ich zwar nur eine Prüfung durchführen, muss dafür aber Proben von jedem Karton nehmen (und dann zusammen gießen und prüfen). Die Kollegin meint, dass es reicht, wenn ein Karton aufgemacht und geprüft wird, da ja beides die gleiche Charge hat. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Wie ist es richtig?

    Vielen Dank

    B.Herrmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Sehr geehrte Frau Herrmann,

    diese Thema kenne ich auch aus der Apotheke.

    Es gibt zu diesem Thema auch schon diese 2 Beiträge:
    1. Ausgangsstoffprüfung pro Charge möglich oder pro Packung
    2. Ausgangsstoffprüfung bei identischer Charge

    Eine rechtliche Grundlage für diesen Fall ist mir nicht bekannt. Ich interpretiere die §§ 6+11 ApoBetrO jedoch auch auch so, dass man jedes Gebinde, auch wenn es die gleiche Charge hat, einzeln zu prüfen ist.
    Letztlich geht es ja darum eventuelle Fehler bei der Beschriftung oder beim Abpacken zu entdecken, und das geht nur, wenn man jedes Gebinde einzeln testet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Danke für die Antwort, sehe ich eigentlich genauso.

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