Guten Tag,
wir versorgen Patienten mit (als Defektur hergestellter) Methadonlösung NRF sowie mit Polamidonlösung , -tabletten, Metaddict und Buprenaddict..

Für die Defektur von Methadonlösung UND die Abfüllung in Einzeldosen gelten nach Aussage der Pharmazieräte die Vorschriften für Defektur und Rezeptur, wobei für die Abfüllung vereinfachte Abfüllprotokolle vorliegen.
Diese Unterlagen sind dementsprechend 5 Jahre aufzubewahren.

Wie sieht das mit der Abfüllung von L-Polamidon Lösung und dem Auseinzeln von Einzeldosen zur Substitution bei Tabletten aus???

Sind auch da Abfüllprotokolle nötig?

Danke
Christiane Pflug