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Thema: Doku Import nach §73 Abs. 3 AMG

  1. #1
    Premium-User
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    Doku Import nach §73 Abs. 3 AMG

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Dokumentation von Importarzneimittel. Fertigarzneimittel, die nach §73 Abs. 3 AMG importiert werden, müssen nach § 18 ApBetrO dokumentiert werden. Muss zusätzlich dazu eine Prüfung bzw. Dokumentation über die Prüfung des Arzneimittels, ähnlich wie in § 12 ApBetrO, erfolgen? Gibt es hierzu Empfehlungen oder Richtlinien?

    Dankeschön vorab und viele Grüße

    Carla Beckers

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Guten Abend Frau Beckers,

    auch bei Importarzneimitteln liegt die Verantwortung für die Qualität bei Ihnen bzw. der abgebenden Apotheke. Daher sollte die Apotheke nicht nur alle Import-FAM nach § 18 ApBetrO dokumentieren, sondern immer auch die ordnungsgemäße Qualität nach § 12 ApBetrO prüfen und im entsprechenden Prüfprotokoll eintragen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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