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Doku Import nach §73 Abs. 3 AMG
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Dokumentation von Importarzneimittel. Fertigarzneimittel, die nach §73 Abs. 3 AMG importiert werden, müssen nach § 18 ApBetrO dokumentiert werden. Muss zusätzlich dazu eine Prüfung bzw. Dokumentation über die Prüfung des Arzneimittels, ähnlich wie in § 12 ApBetrO, erfolgen? Gibt es hierzu Empfehlungen oder Richtlinien?
Dankeschön vorab und viele Grüße
Carla Beckers
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