Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Dokumentation von Importarzneimittel. Fertigarzneimittel, die nach §73 Abs. 3 AMG importiert werden, müssen nach § 18 ApBetrO dokumentiert werden. Muss zusätzlich dazu eine Prüfung bzw. Dokumentation über die Prüfung des Arzneimittels, ähnlich wie in § 12 ApBetrO, erfolgen? Gibt es hierzu Empfehlungen oder Richtlinien?

Dankeschön vorab und viele Grüße

Carla Beckers