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Thema: Durchführung von Corona-Schnelltests in der Apotheke

  1. #1
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    Durchführung von Corona-Schnelltests in der Apotheke

    Hallo,

    bezüglich der Durchführung von Antikörper-Schnelltests in der Apotheke, wurde in den Corona-Seminaren gesagt, dass es verboten sei, diese durchzuführen und dabei Paragraph 24 IfSG zitiert. Der Verstoß stelle eine Straftat dar.

    In Paragraph 24 steht Folgendes: "Die Feststellung [...] einer Infektion mit einem in § 7 genannten Krankheitserreger [SARS-CoV-2 hier aufgelistet] oder einer sonstigen sexuell übertragbaren Krankheit darf nur durch einen Arzt erfolgen. Satz 1 gilt nicht für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf HIV, Hepatitis-C-Virus, Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) und Treponema pallidum verwendet werden."

    Ich gehe davon aus, dass die Ergänzung von SARS-CoV-2 hier neu ist. Das heißt doch dann, dass man Corona-Antikörper-Tests in Apotheken durchführen könnte oder? Spricht eine andere Norm dagegen?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Guten Abend Herr Al-Awan,

    in der Tat wurde mit Artikel 1 des "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020" der "Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) Test" eingefügt. Nun dürfen Apotheker und PTA nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen. Diese sogenannten Point-of-care-Tests (PoC-Tests) sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind.Demnach vertreten das Bundesministerium für Gesundheit und die für die Aufsicht zuständigen Landesministerien die Auffassung, dass es Apotheken nunmehr gestattet ist, symptomlose Menschen auf Antigene gegen SARS-CoV-2 zu testen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
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