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Thema: Stückeln

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Stückeln

    Hallo liebe Gemeinde,

    wir haben ein Rezept über 3x Buscopan Ampullen.
    Da dieses nicht lieferbar ist könnten wir das Rezept mit 2x Buscopan Amullen (Sanofi) und 1x Butylscopolamin Panpharma beliefern.

    Die Frage nun: Darf ich das und welcher Defekt-PZN-Faktor kommt dafür in Frage?
    Alternativ kann ich natürlich ein neues Rezept aus dem Klinikum anfoerndern.

    Danke, ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch nach 2021,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Herr Stackmann,
    offensichtlich sind/waren alle im Weihnachtsurlaub, daher meine Antwort erst heute:
    Sie schreiben, dass das Rezept vom Klinikum kommt, es ist aber schon eine Einzelverordnung für einen Patienten oder?
    Wenn ja, dann spielt Vieles in das weitere Vorgehen rein:
    Die Verordnung von Buscopan setzt den Preisanker, da es bereits zu den preisgünstigen zählt. Die Frage wäre jetzt zusätzlich, ob es für die betroffene IK Rabattverträge gibt, denn davon würde das Sonderkennzeichen abhängen. Dann besteht die Frage, ob die Verordnung in einer Zeile steht oder nicht. Sie können in einer Zeile ja das Sonderkennzeichen nicht auf die Menge splitten. Bei unterschiedlichen Zeilen ist das möglich.
    Grundsätzlich wäre das Nichtverfügbarkeitskennzeichen möglich, sie geben aber ja auch "Teilmengen" ab, insofern also eine Kombination. Retaxsicher können sie in meinen Augen diesen Fall nicht entscheiden.

    Wenn ich das Ganze in der Apotheke entscheiden müsste, würde ich das Rezept mit 2 Packungen beliefern und für die 3. Packung ein neues Rezept anfordern.
    Vielleicht hat aber ja noch jemand einen anderen, besseren Vorschlag.

    Viele Grüße und einen guten Rutsch

    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
    Premium-User
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    13
    Hallo Frau Schröder,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden das, denke ich, genau so machen.
    Einen guten Rutsch nach 2021,
    Christoph Stackmann

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