Liebes Forum,
ich hatte das schon oft, dass der Artz nicht die Normgröße aufschreibt sondern 1 OP. Meine Kolleginnen haben mir erklärt, dass es die kleinste mögliche Packung im Handel bedeutet. Ich habe im Rahmenvertrag https://gkv-spitzenverband.de/media/...1.04.2020_.pdf nachgelesen.
Im Paragraph 8 steht nichts über die Packungsgröße wenn 1 OP steht. Gebe ich die kleinste mögliche Packung oder die N1 und basiert auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Woher kommt der Begriff OP überhaupt und was bedeutet Originalpackung überhaupt? Warum schreiben die Ärtze diese Abkürzung dadrauf?
Liebe Grüße!
Viktor Valchev
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