Hallo,

im Recht-Seminar wurde gesagt, dass bei erneuter Abgabe von "Second-Hand-AM" (AM, die der Apotheke zurückgegeben wurden) ein Apothekenabgabepreis von 6,90€ definiert ist (nach AMPreisV Paragraph 3). Dazu habe ich 2 Fragen:

1. In der AMPreisV steht lediglich: "Für die erneute Abgabe der an eine Apotheke zurückgegebenen verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel [...] beträgt der Festzuschlag 5,80 Euro." Unter dem Festzuschlag verstehe ich nicht einen Fest-Verkaufspreis, sondern eben ein Zuschlag. Wenn ein AM also 50 Euro kostet, dann dürfte die Apotheke doch 55,80 Euro + 19% MwSt. berechnen.

2. Auch wenn ich jetzt annehme, dass das AM nur noch 6,90 Euro kostet: Ich könnte doch trotzdem das Rezept mit dem "vollen Preis" (also nach dem Beispiel 50 Euro + 3% + 8,56 Euro + MwSt.) bedrucken und würde von der Krankenkasse das Geld bekommen oder? Wie will die Krankenkasse kontrollieren, ob das AM ein Second-Hand-AM ist oder nicht?

Vielen Dank im Voraus!