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Thema: Berechnung einer Rezeptur mit Bestandteile ohne N-Packungsgröße

  1. #1
    Premium-User
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    Berechnung einer Rezeptur mit Bestandteile ohne N-Packungsgröße

    Wir haben eine Rezeptur mit Triamcinolon und Lygalkopfsalbe 200g

    Nun ist die Frage: Zur Berechnung der Rezeptur: Die Lygalkopfsalbe 100g hat eine N-Beziechung (N3), die Kopfsalbe mit 200g allerdings
    nicht. Wirtschaftlicher ist es die 200g Salbe zu nutzen und auch zu berechnen. Allerdings sind wir uns nun nicht sicher ob die 200g Salbe ohne N-Bezeichnung berechnet werden darf?

    Als Fertigarzneimittel dürfte es auf Rezept zu lasten der KK nicht abgegeben werden, aber ist es nicht ein Unterschied, wenn es als Rezepturbestandteil benutzt werden soll?

    Was darf ich berechnen?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Tag Herr Liabotis,

    meines Erachtens sollten Sie hier sogar die große Packung verwenden, wenn diese wirtschaftlicher ist. Die Packungsgrößenverordnung bezieht sich m. W. nur auf die Abgabe von Fertigarzneimitteln, nicht auf die Verarbeitung dieser in Rezepturen.
    Wichtig ist, dass Sie den EK der Einzelbestandteile mit auf dem Rezept dokumentieren, damit dies für die Krankenkasse nachvollziehbar ist.

    Wenn Sie sicher gehen möchten, empfehle ich Ihnen Ihre Frage noch an Ihren zuständigen Apothekerverband zu stellen, dort sitzen die Experten für Taxationsfragen.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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