Wir haben eine Rezeptur mit Triamcinolon und Lygalkopfsalbe 200g
Nun ist die Frage: Zur Berechnung der Rezeptur: Die Lygalkopfsalbe 100g hat eine N-Beziechung (N3), die Kopfsalbe mit 200g allerdings
nicht. Wirtschaftlicher ist es die 200g Salbe zu nutzen und auch zu berechnen. Allerdings sind wir uns nun nicht sicher ob die 200g Salbe ohne N-Bezeichnung berechnet werden darf?
Als Fertigarzneimittel dürfte es auf Rezept zu lasten der KK nicht abgegeben werden, aber ist es nicht ein Unterschied, wenn es als Rezepturbestandteil benutzt werden soll?
Was darf ich berechnen?
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