Hallo,
im Rahmen der Vorbereitung zum 3. Stex wurde im Seminar besprochen, wie FAM nach Paragraph 10 AMG gekennzeichnet sein müssen. Dabei soll unter anderem Name/Anschrift des PU UND, soweit vorhanden, der Name des von ihm benannten örtlichen Vertreters angegeben sein. Unter folgendem Link findet sich ein freiverkäufliches AM, wo sowohl ein Zulassungsinhaber als auch ein PU angegeben sind. Wie ist das zu verstehen? Unter den Definitionen des AMG wird der PU als der Zulassungsinhaber definiert. Der PU ist aber auch, wer AM unter seinem Namen in den Verkehr bringt.
So habe ich das verstanden: AENOVA besitzt die Zulassung für das AM. Omega Pharma bringt das AM in Verkehr.
1. Ist Omega Pharma der von dem PU benannte örtliche Vertreter und muss deswegen auf die Verpackung?
2. Warum gibt es überhaupt Zulassungsinhaber und Unternehmen, die das AM auf den Markt bringen? Ergeben sich dadurch irgendwelche wirtschaftlichen Vorteile für den Zulassungsinhaber?
Vielen Dank im Voraus und danke für das tolle Recht-Seminar!
Link: https://www.dm.de/abtei-abfuehr-kaps...600366212.html
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