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Thema: Sonderzahlung im PJ

  1. #1
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    Sonderzahlung im PJ

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    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertag steht nichts von Sonderzahlungen. Es steht aber auch dass der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter gilt. Ich habe ein volles Jahr in dieser Apotheke als PhiP gearbeitet.

    Ist meine Forderung auf die Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes legitim?
    Geändert von pseudo (05.12.2020 um 09:55 Uhr)

  2. #2
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    Hallo,

    laut dem Bundesrahmentarifvertrag § 18 Sonderzahlung gilt:

    1.Jeder Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhält-nis länger als sechs Monate besteht, erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100% seines tariflichen Monatsverdienstes. Bei Änderungen der Gehaltshöhe im Laufe des Kalenderjahres ist der tarifliche Jahresdurchschnitt zugrunde zu legen. Das gilt nicht für Änderungen durch Neufest-setzung des Tarifgehaltes oder Einstufung in eine andere Berufsjahrgruppe.

    Für Pharmazeuten im Praktikum errechnet sich die Sonderzahlung aus dem Durchschnitt der während des Ausbildungsverhältnisses tariflich vorgesehenen Ausbildungsvergütung.

    Mehr dazu finden Sie unter: https://www.adexa-online.de/fileadmi...1.2020_Web.pdf auf Seite 10.

    MfG

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