Hallo Pharma4u,
erstmals nach über 20 Jahren verlangt die Überwachungsbehörde nach einer Revision das Vorhandensein eines Dreiwalzenstuhls. Dieser ist bekanntermaßen teuer und er müsste für die Haupt- und Filialapotheke angeschafft werden (Gesamt ca. 2 x 2500 €, Firma WEPA)
Nach §4 ApBetrO muss die Apotheke mit Geräten ausgestattet sein, damit Arzneimittel ordnungsgemäß hergestellt werden können.
Woraus ergibt sich für die Behörde die Annahme, dass ein Dreiwalzenstuhl vorhanden sein MUSS? Würde sich ein Rechtsstreit lohnen?
Danke und viele Grüße!
Christian Wald
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