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Thema: Nichtverschreibungspflichtige Rezepturen frei kalkulierbar?

  1. #1
    Premium-User
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    Nichtverschreibungspflichtige Rezepturen frei kalkulierbar?

    Hallo,

    Sind nicht verschreibungspflichtige Rezepturen wie 10%iger Salicylsäure-Hautspiritus ( NRF 11.55 ), oder auch der Aluminiumdeoroller
    frei kalkulierbar. Oder ist man zwingend an den nach Hilfstaxepreis errechneten Verkaufspreis gebunden.
    Der Kunde möchte es aufgrund guter Erfahrungen selbst kaufen und es liegt keine Verordnung zugrunde.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    260
    Hallo Herr Iffert,

    Meines Wissens sind nicht verschreibungspflichtige Rezepturen frei kalkulierbar, die AMPreisV greift hier nicht. Sofern Sie die Rezeptur nicht Zulasten der GKV abrechnen möchten. Wenn Sie z.B. für ein Kind eine nicht verschreibungspflichtige Zubereitung abrechnen, sollten Sie sich schon an die Hilfstaxe halten, um Retaxationen zu vermeiden, bzw. ggf. Lieferverträge der Krankenkasse berücksichtigen.

    Für Selbstzahler können Sie m.E. frei kalkulieren. Ich denke aber, dass viele Apotheken aus Gewohnheit die Rezepturen "wie immer" berechnen also gem. Hilfstaxe.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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