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Thema: Höchstmengen im OTC Bereich

  1. #1
    Premium-User
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    Höchstmengen im OTC Bereich

    Hallo,

    ich frage mich gerade, ob es irgendwo eine Zusammenstellung der Höchstmengen aller "OTC-Wirkstoffen" gibt, die in der Selbstmedikation
    abgegeben werden dürfen, ohne in die Rezeptpflicht zu geraten.

    Nach meiner Recherche bietet natürlich die AMVV eine rechtlich sichere, erste Quelle, allerdings ist dort oftmals die Formulierung zu vage.

    Angelehnt an diese Frage, wer setzt diese Höchstmengen (z.B. ASS 3000 mg/Tag) grundsätzlich fest?


    Danke im Voraus für jeden Kommentar

    CS

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    ich hätte auch in die AMVV geschaut.

    Eine Zusammenstellung ist mir nicht bekannt. Sie wäre ja auch nicht ganz unkompliziert, weil es auch von der Darreichungsform bzw. Applikationsart abhängt.

    Die Prüfung zur Entlassung eines Wirkstoffes aus der Verschreibungspflicht in die Selbstmedikation (Switch) erfolgt auf Antrag an den Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des BfArM. Dieser gibt dann eine Empfehlung ab. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlung dann über eine Änderung der AMVV (Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich).

    Hoffentlich beantwortet das Ihre Fragen!

    Viele Grüße
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Nachtrag bzgl. Höchstmengen von Wirkstoffen als OTC:

    In der Profi-Suche unter https://www.gelbe-liste.de/ kann man übrigens Wirkstoffnamen und Abgabestatus angeben — zumindest für einzelne Wirkstoffe könnte das ja ggf. noch hilfreich sein.
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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