Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Dosierungsangaben ergänzen

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    09.09.2014
    Beiträge
    5

    Dosierungsangaben ergänzen

    Moin,
    ich würde gerne die Angabe "Dj nach Rücksprache+Datum+Unterschrift" auf dem Rezept ergänzen.
    Beim LAV-Nds. erhalte ich dazu widersprüchliche Aussagen ob man "Dj" in dieser Art und Weise ergänzen darf.
    Lieber nicht, war der Tenor, weil es dem Arzt vorbehalten wäre "Dj" zu setzen.
    Wie sehen Sie das? Wo steht, dass ich Dj nicht ergänzen darf, sondern statt dessen etwas wie "Dosierungsanweisung vorhanden" aufbringen muss?

    Schonmal vielen Dank für eine Meinung

    Tobias Wagner

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622
    Guten Morgen,

    der AVWL schreibt dazu in seiner Brandneu 96/2020:
    "Die Abkürzung „Dj“ (= Dosierungsanweisung vorhanden: ja) ist erlaubt und ausreichend.
    Andere Kurzhinweise, wie z. B. „bekannt“ oder „bei Bedarf“ sind nicht geregelt. Wir empfehlen in diesen Fällen die Verordnung klarstellend zu ergänzen. Steht der Arzt für Rückfragen nicht zur Verfügung und duldet die Abgabe keinen Aufschub, können Sie diese Angaben
    eigenständig, d.h. ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person, ergänzen."

    Daher seehe ich das so, dass "Dj" ergänzt werden darf.

    Gruß,
    Christoph Stackmann

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •