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Dosierungsangaben ergänzen
Moin,
ich würde gerne die Angabe "Dj nach Rücksprache+Datum+Unterschrift" auf dem Rezept ergänzen.
Beim LAV-Nds. erhalte ich dazu widersprüchliche Aussagen ob man "Dj" in dieser Art und Weise ergänzen darf.
Lieber nicht, war der Tenor, weil es dem Arzt vorbehalten wäre "Dj" zu setzen.
Wie sehen Sie das? Wo steht, dass ich Dj nicht ergänzen darf, sondern statt dessen etwas wie "Dosierungsanweisung vorhanden" aufbringen muss?
Schonmal vielen Dank für eine Meinung
Tobias Wagner
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Premium-User
Guten Morgen,
der AVWL schreibt dazu in seiner Brandneu 96/2020:
"Die Abkürzung „Dj“ (= Dosierungsanweisung vorhanden: ja) ist erlaubt und ausreichend.
Andere Kurzhinweise, wie z. B. „bekannt“ oder „bei Bedarf“ sind nicht geregelt. Wir empfehlen in diesen Fällen die Verordnung klarstellend zu ergänzen. Steht der Arzt für Rückfragen nicht zur Verfügung und duldet die Abgabe keinen Aufschub, können Sie diese Angaben
eigenständig, d.h. ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person, ergänzen."
Daher seehe ich das so, dass "Dj" ergänzt werden darf.
Gruß,
Christoph Stackmann
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