Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Macrogol 400 in Wasser

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    08.11.2013
    Beiträge
    4

    Macrogol 400 in Wasser

    Hallo
    Wir haben folgendes Rezept aus einer Klinik für Hautkrankheiten erhalten:
    Macrogol 400 50 ml
    Aqua dest ad 100 ml
    ,, Für die Kopfhaut"

    Es ist für ein Kind, 3 Wochen alt, ausgestellt.

    Wir sind uns wegen der Konservierung und der Haltbarkeit uneinig.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    260
    Guten Tag Frau Bresse-Kühmichel,

    ich kenne Macrogol 400-Lösungen nur zur Anwendung als Spülung bei Hautkontamination mit fettlöslichen Giften. Daher ist fraglich wofür und über welchen Zeitraum die Lösung angewendet werden soll.

    Im Rezepturhinweis zu Macrogolen des DAC/NRF wird eine wässrige Lösung nach den Standardrezepturen der ehemaligen DDR erwähnt. Hier wird die Aufbrauchsfrist mit 12 Stunden angegeben, allerdings auch bei Anwendung am Auge. Möglicherweise könnte die Lösung z.B. mit Kaliumsorbat / Citronensäure konserviert werden um sie länger verwenden zu können, konkretes dazu konnte ich aber nicht finden.

    Vielleicht haben die Kollegen des DAC/NRF noch eine Idee?

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    08.11.2013
    Beiträge
    4
    Das Kind leidet an Epidermolytischer Ichthyose... Zur Indikation von Macrogol 400 konnten wir auch nicht viel finden. Da das Rezept aber aus einer Hautklinik stammt, sollte es wohl so gewollt und richtig sein!?
    Vielen Dank für Ihre Antwort, wir recherchieren weiter...

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
    Registriert seit
    11.03.2011
    Beiträge
    527
    Hallo Frau Bresse-Kühmichel,

    Macrogol 400 wird in der Therapieleitlinie "Ichthyosen" (https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...en_2017-05.pdf) als Mittel zur Hydratation genannt. Dort wird es 20- bis 30-prozentig in amphiphilen Grundlagen eingesetzt. Auf der behaarten Kopfhaut ist aber auch die Applikation wässriger Lösungen denkbar.

    In der Leitlinie wird jedoch auch erwähnt, dass eine mögliche Änderung der Osmolarität des Blutes aufgrund perkutaner PEG-Resorption diskutiert wird und bislang unklar ist, ob deswegen im 1. und 2. Lebensjahr auf PEG verzichtet werden sollte.

    Konkrete Informationen zur mikrobiologischen Stabilität von wässrigen Macrogol-Lösungen liegen nicht vor. Denkbar ist, dass die niedermolekularen Macrogole, aufgrund der starken osmotischen Wirkung zu mikrobiell wenig anfälligen Lösungen führen.

    Die Standardrezepturen der ehemaligen DDR enthielt "Solutio Macrogoli 600 40 % SR" [Zusammensetzung: 40,0 g Macrogol 600 zu 100,0 g Gereinigtem Wasser] u. a. zur Anwendung am Auge, wie von Frau Haamann oben bereits erwähnt. Die Lösung soll in ein Wasserbad gestellt werden, das mindestens 10 min bei 95–100 °C erhitzt wird. Die Laufzeit wird mit 1 Jahr angegeben, die Aufbrauchsfrist mit 12 Stunden.

    In Wallhäußers "Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Antiseptik und Konservierung" wird eine dauerhafte antibakterielle Wirkung im Konzentrationsbereich von 15-20 % angegeben, wie er als konservierender Zusatz in Kosmetika üblich ist. Allerdings wird zugleich auf Wirkungslücken bei der Abtötung von Pilzen hingewiesen.

    Wir würden zur Sicherheit die Konservierung empfehlen. Die Lösung könnte unter Verwendung von Konserviertem Wasser DAC (NRF S.6.) oder mit Sorbinsäure (aus Kaliumsorbat und Citronensäure) hergestellt werden. Dann könnte der Richtwert von 6 Monaten nach Tab. I.4.-2 in den Allg. Hinw. I.4.2.1. in DAC/NRF gehalten werden.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •