Guten Morgen Herr von Seggern,

zu Ihrer 1. Frage:

Gemäß ApBetrO §14 Satz 1 Nummer 5 sind Wirkstoffe nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach Art auf dem Etikett anzugeben. Darunter fallen also die offizienellen Grundlage und die Kosmetika/Medizinprodukte, für die Sie die Zusammensetzung in unserem Etikettenassistenten automatisch angezeigt bekommen.
Weiter heißt es in der ApBetrO:"...Soweit für das Rezepturarzneimittel ein Fertigarzneimittel als Ausgangsstoff eingesetzt wird, genügt anstelle der Angabe nach Satz 1 Nummer 5 die Angabe der Bezeichnung des Fertigarzneimittels....
Da es sich bei der Linola Creme um ein Fertigarzneimittel handelt, müssen hier also keine Angaben zur Zusammensetzung gemacht werden und daher bekommen Sie diese bei uns auch nicht angezeigt.

Zu Ihrer 2. Frage:

Die Möglichkeit, selbst Salbengrundlagen bzw. die Zusammensetzung abzuspeichern ist nicht möglich.
Für die bei uns hinterlegten Grundlagen, und es sich nicht um FAM handelt, wird Ihnen die Zusammensetzung automatisch angezeigt.

Sollte Ihnen eine Grundlage oder auch ein anderer Stoff schon für die Plauibilitätsprüfung fehlen, können Sie diese dennoch in den Plausichek integrieren. Hierfür schreiben Sie den Stoff am besten vollständig ausgeschrieben in die Eingabemaske ein und bestätigen mit der Enter-Taste. Somit wird dieser Stoff in die Rezepturformel übernommen. Beachten Sie, dass dieser Stoff nicht automatisch mitgeprüft werden kann und Ihnen im Ergebnis als „unbekannter Stoff“ ausgewiesen wird. Angaben zur Plausibilität können sich dann im Protokoll vermerken.
Herstellungsanweisung und Herstellungsprotokoll können Sie anschließend wie gewohnt dokumentieren.

Fehlende Stoffe/Grundlagen können Sie uns gerne unter in diesem Beitrag zukommen lassen oder schicken Sie einfach eine Mail an die info@pharma4u.de.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Beste Grüße
Susanne Ulmer