Hallo liebe Kollegen, wir haben seit einigen Monaten das leidige Thema Einzelimport nach §73 Abs 3. Es geht um ein sehr teures Medikament (Koselugo), was immer für einen Monat verschrieben wird und dementsprechend immer wieder neu beantragt werden muss. Die Krankenkasse hat bis jetzt problemlos die Genehmigung erteilt, möchte aber jeden Monat 3 neue Kostenvoranschläge von 3 verschiedenen importierenden Apotheken bzw Großhändlern. Bewilligt wird dementsprechend immer der günstigste Preis.
Jetzt haben wir das Problem, dass sich die ersten stets teureren internationale Apotheken weigern weitere Kostenvoranschläge ausstellen, da wir über sie noch nie bezogen haben (was ja auch in der Natur der Sache liegt, weil sie die Arbeit ja quasi umsonst machen).
Das heißt wir werden jetzt im schlimmsten Fall jeden Monat 1 neue internationale Apotheken für ein Angebot heranziehen müssen, damit wir eine Kostenbewilligung seitens der Kassen bekommen.
Nun befürchten wir, dass wir irgendwann keine mehr finden.
Kontrahierungszwang haben wir ja trotzdem, wenn ich richtig informiert bin, nur kann eine Nicht Genehmigung in diesem einen Fall zum wirtschaftlichen Totalschaden für unsere Apotheke werden, wenn die Retax tatsächlich kommt.
Gibt es vielleicht eine schlaue Möglichkeit rechtssicher die ganze Sache zu überstehen? Vielen Dank schonmal im Vorraus.