Schönen guten Abend,
eine Palliativarzt möchte ,dass wir für seine Patienten ein Fentanyl-Nasenspray herstellen, da Fertigarzneimittel zu teuer sind.
Eine andere Apotheke hat Ihm nach Rücksprache mit der Apothekerkammer wohl gesagt, das wäre rechtlich nicht möglich, da Fentanyl-Nasenspray unter Patentschutz steht.? Deswegen müsse es eine andere Dosis sein als Instanyl und noch ein zweiter Wirkstoff enthalten sein.
Wie ist Ihre Einschätzung dazu ?
Freundliche Grüße
Verena Treese
Apotheke am Kaiserplatz
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