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Thema: Einzelimport Koselugo

  1. #1
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    Einzelimport Koselugo

    Hallo liebe Kollegen, wir haben seit einigen Monaten das leidige Thema Einzelimport nach §73 Abs 3. Es geht um ein sehr teures Medikament (Koselugo), was immer für einen Monat verschrieben wird und dementsprechend immer wieder neu beantragt werden muss. Die Krankenkasse hat bis jetzt problemlos die Genehmigung erteilt, möchte aber jeden Monat 3 neue Kostenvoranschläge von 3 verschiedenen importierenden Apotheken bzw Großhändlern. Bewilligt wird dementsprechend immer der günstigste Preis.
    Jetzt haben wir das Problem, dass sich die ersten stets teureren internationale Apotheken weigern weitere Kostenvoranschläge ausstellen, da wir über sie noch nie bezogen haben (was ja auch in der Natur der Sache liegt, weil sie die Arbeit ja quasi umsonst machen).
    Das heißt wir werden jetzt im schlimmsten Fall jeden Monat 1 neue internationale Apotheken für ein Angebot heranziehen müssen, damit wir eine Kostenbewilligung seitens der Kassen bekommen.
    Nun befürchten wir, dass wir irgendwann keine mehr finden.
    Kontrahierungszwang haben wir ja trotzdem, wenn ich richtig informiert bin, nur kann eine Nicht Genehmigung in diesem einen Fall zum wirtschaftlichen Totalschaden für unsere Apotheke werden, wenn die Retax tatsächlich kommt.
    Gibt es vielleicht eine schlaue Möglichkeit rechtssicher die ganze Sache zu überstehen? Vielen Dank schonmal im Vorraus.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Wagner,

    Sie sollten so vorgehen:
    Bitte prüfen Sie in Ihren regionalen Arzneimittel-Lieferverträgen mit der entsprechenden Krankenkasse (KK), was zum Thema Import nach § 73 (3) vereinbart ist. Wenn dort nichts vereinbart ist, sind Sie weder verpflichtet, Kostenvoranschläge von Importeuren einzuholen, eine Kostenbewilligung von der KK vor der Abgabe zu bekommen, noch das günstigste „Angebot“ anzunehmen.
    Da das Medikament in der Tat recht teuer ist, würde ich der Krankenkasse genau das schriftlich mitteilen, nämlich dass Sie nach dem Arzneimittelliefervertrag nicht dazu verpflichtet sind. Sie könnten z.B. dann mit der KK vereinbaren, dass ein Kostenvoranschlag von einem anderen Importeur zum Vergleich einmal jährlich vorgelegt wird.
    Sie haben Kontrahierungszwang, das stimmt. Aber auch die KK ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Versicherten zu versorgen. Also: schriftlich der KK eine Lösung anbieten mit der Sie leben können, aber auch etwas Druck machen, indem Sie darauf hinweisen, dass die KK zur Versorgung und Kostenübernahme gesetzlich verpflichtet ist!

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort
    Grüße und ein schönes Woe

  4. #4
    Premium-User
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    Die Krankenkasse (AOK Sachsen-Anhalt) besteht grundsätzlich auf ihre 3 Kostenvoranschläge pro Monat, hat auch deutlich gemacht, dass wir selbst Schuld an diesem Verhandlungsergebnis im Arzneimittelliefervertrag sind Jetzt hat sie uns noch etwas erpresserisch angeboten, dass wir einen von ihnen vorgeschlagenen Importeur nehmen und dass dann 2 Kostenvoranschläge reichen. Da gehen uns dann einige % Skonto und Honorar flöten. Sparen ist ja auch ok, aber ich verzweifel grad an der Frage wieviel Arbeitsstunden und Honorareinbußen die Krankenkasse für die Arbeit einer öffentlichen Apotheke in diesem SInne für verhältnismäßig hält. Wir versorgen noch mindestens bis Juni 2021. Ein paar Importeure hab ich noch in der Hinterhand, aber ich befürchte, dass wir spätestens Ende des Jahres keine Angebote mehr kriegen. Eine andere AOK Mitarbeiterin hat uns im übrigen empfohlen das Rezept ohne Genehmigung einzureichen, wegen Corona. Wir haben das Mal als netten Versuch verstanden aber ignoriert.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Wagner,

    wenn das so im Vertrag vereinbart ist, dann bleibt Ihnen leider kaum eine Handhabe. Sie müssen so vorgehen, wie die KK es Ihnen vorgibt. Dann ist das leider so, dass sich der Vorgang für Sie betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
    Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine befriedigendere Auskunft geben kann

    Beste Grüße.
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