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Thema: Blutdruckgerät Rezept

  1. #1
    Premium-User
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    Blutdruckgerät Rezept

    Hallo liebes Forum,

    in der Apotheke hatten wir sehr selten den Fall PAtient kommt mit Rezept für Blutdruckmessgerät. Welche Produkte kann man auf Rezept beliefern und was ist die Zuzahlung. Und noch wichtiger wo ist das geregelt( MP Recht) oder über Hilfsmittelverzeichnis

    MfG

    Viktor Valchev

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Valchev,

    in den Apotheken, in denen ich war, hatten wir boso und uebe.
    Die Kassen übernehmen in der Regel so um die 30-40 Euro.

    Geregelt ist das in §302 SGBV sowie die Hilfsmittellieferverträgen.


    Gruß,
    Christoph Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (28.07.2020 um 15:22 Uhr) Grund: Ergänzung

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Herr Valchew,

    genau wie Herr Stackmann kenne ich das auch. D.h. Sie können eigentlich ein beliebiges Gerät auswählen, aber die Kassen erstatten in der Regel nur einen gewissen Betrag (abzügl. Zuzahlung) und der Patient müsste den Rest ggf. aufzahlen wenn er ein teureres möchte.
    Allerdings müssen Sie die genauen Modalitäten in der Hilfsmittelverträgen der Kassen nachsehen, auch ob Sie ggf. eine vorherige Genehmigung einholen müssen. Meist gibt das Kassensystem hierzu bereits Hinweise, wenn man das Rezept einfach mal durchspielt. Außerdem sollten Sie prüfen ob für die Kasse und Hilfsmittelgruppe eine Präqualifizierung nötig ist bzw. vorliegt. Bei weiterer Unsicherheit hilft dann noch ein Anruf bei der Krankenkasse oder Ihrem Apothekerverband.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    genau wie Frau Herrmann schreibt. Am besten das Rezept an der Kassen "durchspielen".
    Hilfreich ist, wenn Ihr Kassensystem z.B. am OnlineVertragsportal des Verbandes angeschlossen sind oder ein Verwaltungstool Ihres Softwareanbieters nutzen. Dann hat man einen ganz guten Überblick, welchen Verträgen man beigetreten ist.
    Gruß,
    C. Stackmann

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