Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Hilfsmittel-Definition und Unterschrift

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    17.06.2020
    Beiträge
    14

    Hilfsmittel-Definition und Unterschrift

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe den Begriff Hilfsmittel noch nicht komplett verstanden. Wann ist ein Medizinprodukt ein Hilfsmittel. Hilfsmittel werden zur Lasten der GKV beliefert. Warum sind Teststreifen keine Hilfsmittel und Lanzetten gelten als Hilfsmittel. Warum muss ich Versorgungszeitraum angeben und eine Unterschrift holen. Sollte das auch nicht für AM gelten?

    LG

    Viktor

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    299
    Hallo Viktor,

    der Begriff Hilfsmittel kommt nur im SGB V vor. Nahezu alle Hilfsmittel dürften Medizinprodukte sein. Ob tatsächlich für alle MP zutrifft, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da sehr viele MP als Hilfsmittel (siehe Hilfsmittelverzeichnis) gelten.

    Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung (§33 SGB V) ist im Regelfall nur möglich wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
    Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen (§ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

    Teststreifen sind per Definition keine Hilfsmittel, weil Sie nach § 31 SGB V unter die Arznei-und Verbandmittel fallen. Nadeln und Lanzetten aber nicht, diese sind in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

    Für die Angabe des Versorgungszeitraums ist Folgendes zu beachten: Für Hilfsmittel bestimmter Produktgruppen, wie z. B. Pen-Nadeln, Windeln, Blutlanzetten, Hilfsmittel, die zum Gebrauch beim Patienten bestimmt sind, muss ein Versorgungszeitraum auf der Verordnung angegeben werden. Das regelt die Hilfsmittelrichtlinie des GBA.

    Und bei Arzneimitteln gibt es keine gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich, daher muss auch kein Verordnungszeitraum bei AM auf dem Rezept eingetragen werden.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •