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Thema: Ausgenommene Zubereitungen Versand

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Ausgenommene Zubereitungen Versand

    Darf man ausgenomme Zubereitungen (in diesem Fall Benzos) in ein EU-Land ohne extra Erlaubnis der Bundesopiumstelle versenden? EU-Rezept und Versandhandelserlaubnis vorhanden. Ich denke da an §11 BtMG Einfuhr/Durchfuhr...

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo arsenica,

    da ausgenommene Zubereitungen nicht der BTMVV unterliegen, müssen Sie dementsprechend auch keine Betäubungsmittel-rechtlichen Vorschriften beachten. Beachten müssen Sie, dass das EU-Rezept nach § 2 Abs.1a AMVV alle Bestimmungen nach § 2 Abs.1 AMVV erfüllen muss, damit es überhaupt gültig ist und Sie es beliefern dürfen. Prüfen müssen Sie außerdem, ob Sie in das EU-Land aus Deutschland versenden dürfen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo arsenica,

    meinen gestrigen Eintrag muss ich hiermit nach Rücksprache mit einem lieben Kollegen (Vielen Dank!) korrigieren. Bei ausgenommenen Zubereitungen müssen Sie nur innerhalb des Versandes in Deutschland die AMVV beachten und damit keine Betäubungsmittel-rechtlichen Vorschriften. ABER: Bei einem Versand in ein anderes EU-Land leider doch! D.h. maßgeblich ist hier das Betäubungsmittelrecht und damit ist für Sie als Versender die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung zu beachten. Hier insbesondere der 2.Abschnitt Ausfuhr §§ 7-12. Sie müssen für alle Stoffe/FAM die in der BTMVV Anlage 3 gelistet sind, auch wenn es ausgenommene Zubereitungen sind, einen Ausfuhrantrag beim BfArM stellen und eben die weiteren Bestimmungen der §§ beachten. Ich bitte meine nicht korrekte Einschätzung von gestern zu entschuldigen. Bitte melden Sie sich wenn Sie noch Fragen haben.

    Beste Grüße.
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