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Thema: Apothekenpflichtiges in andere EU-Staaten senden

  1. #1
    Premium-User
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    Apothekenpflichtiges in andere EU-Staaten senden

    Liebe Kollegen,

    wir haben eine Bestellung über Magnesium (Ap) aus Schweden. Dürfen wir das dorthin versenden oder ist das rechtlich problematisch?

    Viele Grüße
    L.Kühnemund

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Kühnemund,

    zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln benötigen Sie natürlich eine Erlaubnis Ihrer zuständigen Behörde nach §11a ApoG. Grundsätzlich ist die Ausfuhr in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum nicht beschränkt.

    Abweichend hiervon dürfen nach § 73a Abs. 1 AMG bedenkliche Arzneimittel (§ 5 AMG), qualitativ minderwertige Arzneimittel oder Wirkstoffe sowie Arzneimittel oder Wirkstoffe mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung (§ 8 Abs. 1 AMG) nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde des Bestimmungslands ausgeführt werden. Aus der Genehmigung muss hervorgehen, dass die vorgenannten Mängel bekannt sind. Vermutlich ist Magnesium in Schweden nicht als bedenkliches AM eingestuft.
    Prüfen müssten Sie noch, ob Sie als deutsche Apotheke nach Schweden versenden dürfen, Sie müssen also die nationalen schwedischen Bestimmungen beachten! (Deutsche Endverbraucher dürfen beispielsweise aus Schweden nur rx-AM beziehen!) Sie müssen also eine schwedische Behörde kontaktieren und nachfragen, ob Sie ein Ap-AM an einen schwedischen Endverbraucher versenden dürfen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Frohn,

    danke Ihnen für die ausführliche Erläuterung.

    Liebe Grüße LK

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