Hallo!
Ich habe eine Frage zum manuellen Verblistern von BTM. Nach §15 BTMG müssen BTM getrennt von anderen Arzneimitteln gelagert werden. Wenn ich nun für einen ambulanten Pflegedienst BTM verblistern soll, kann ich dieser Vorschrift gerecht werden, indem ich die BTMs bis zur Verblisterung in einem geeigneten Tresor aufbewahre und dann in von anderen Arzneimitteln getrennte Einwegblister stelle?
Ich habe auch schon gehört, dass Apotheken die BTMs in den Original-Blistern lassen und diese dann in die Einwegblister geben. Hat das einen anderen Hintergrund als, dass die Stabilität der BTMs so besser gewährleistet wird?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, gerne auch mit Praxis-Erfahrungen