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Thema: BTM-Einfuhr

  1. #1
    Premium-User
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    BTM-Einfuhr

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Angenommen ich möchte ein deutsches BTM-Rezept in der Apotheke beliefern. Da ich kein vergleichbares AM in Deutschland bekomme, möchte ich es z.B. aus der Schweiz einführen. Benötige ich neben der Genehmigung vom BfArM nach der Betäubungsmittelaußenhandelsverordnung auch noch eine Erlaubnis nach §3 für den BTM-Verkehr oder zählt das auch zu den Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach §4 BTMG.

    Vielen Dank im voraus!

    MK

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    299
    Hallo Frau Kahr,

    Apotheken haben auch bei der Betäubungsmittelaußenhandelsverordnung eine Ausnahmeregelung. Sie müssen sich den Einzelimport nicht beim BfArM genehmigen lassen! Und auch im BTMG unterliegen sie den Ausnahmen. Also: Sie tun so als wäre es kein BtM
    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das sehe ich auch so. Frau Kahr hat die Sache eigentlich schon erahnt. Die Ausnahmen für die Apotheke nach § 4 BtM-Gesetz implizieren auch eine Import-Möglichkeit. Zusätzlich sind natürlich für die Apotheke (wie bei allen FAM-Importen) auch die Regeln des AMG zum Import zu beachten (v.a. § 73)!
    Die anderen Beteiligten der üblichen Handelskette, die der Apotheke den BtM-Import logistisch besorgen sollen (Großhändler, PU oder Import-Serviceunternehmen mit GH-Erlaubnis) müssen natürlich die Bestimmungen von § 11 BtmG und der BTM-Außenhandelsvorordnung streng beachten! Daher dürfte die Apotheke bei BtM-Importen nicht bei allen Lieferanten "fündig" werden ... ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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