Hallo,
ich hätte eine Frage zur Substitutionstherapie. Verordnet sind als Einzeldosen 5 ml von L-Polamidon im Sichtbezug. Vor Jahren ( ca 2012) hatte die Apotheke bereits die gleiche Verordnung. Damals wurde dann immer die Rezeptur nach NRF 29.4. hergestellt.
Meine Frage wäre jetzt ob es richtig ist, das L-Polamidon bereits die fertige Lösung zur Einnahme in der Substitutionstherapie ist und man nur die jeweilige Dosis abfüllen muss im Sichtbezug und für Take-Home-Verordnungen noch den viskositätaerhöhenden Zusatz zugibt. Ist dieses Vorgehen so korrekt?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
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