Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Tierarzt Rezept:
Eine Tierarztpraxis möchte als Praxis Bedarf eine Vetmedin-Glukosemischung von uns hergestellt bekommen.
Auf dem Rezept steht also:
"Rezept zur Herstellung einer Vetmedin-Glukosemischung für die Tierärztliche Praxis.."
Und dann die Mengen der Inhaltsstoffe.
Das dürfen wir doch nicht herstellen, wegen §56a Abs. 2 Satz 4 AMG, oder?
Und auch so eine Tyrode Salzmischung dürfte man für den Tierarztpraxis Bedarf nicht herstellen, sehe ich das richtig?
Danke für Ihre Antworten!
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