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Thema: Tierarztpraxis-Bedarf

  1. #1
    Premium-User
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    Tierarztpraxis-Bedarf

    Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Tierarzt Rezept:

    Eine Tierarztpraxis möchte als Praxis Bedarf eine Vetmedin-Glukosemischung von uns hergestellt bekommen.
    Auf dem Rezept steht also:
    "Rezept zur Herstellung einer Vetmedin-Glukosemischung für die Tierärztliche Praxis.."

    Und dann die Mengen der Inhaltsstoffe.

    Das dürfen wir doch nicht herstellen, wegen §56a Abs. 2 Satz 4 AMG, oder?


    Und auch so eine Tyrode Salzmischung dürfte man für den Tierarztpraxis Bedarf nicht herstellen, sehe ich das richtig?


    Danke für Ihre Antworten!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo maconja,

    doch, dürfen Sie
    Die Umwidmungskaskade in dem von Ihnen zitierten § legt das genau fest: Bei einem Therapienotstand: darf der TA ein Rezept für eine Eigen-Herstellung durch die Apotheke (= Rezeptur-AM) ausstellen. Der Tierarzt könnte es aber auch selber in seiner Praxis herstellen.
    Ob die Umwidmungskaskade beachtet wurde, müssen Sie nicht prüfen. Wenn Ihnen da aber etwas komisch vorkommt und Sie ggf. wissen, dass es ein identisches Tier-FAM gibt, sollten Sie mal Rückfrage halten. Im Zweifel ist dann die Abgabe zu verweigern.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo!

    Wir beschäftigen uns auch gerade mit dem Thema Tierarzneimittel. Ich war auch der Auffassung, dass wenn es sich um Rezepturen mit rx-Bestandteilen handelt, dass man dann diese nicht für den Tierarztpraxis-Bedarf herstellen darf, sondern nur für den Tierhalter selbst. Hatte dazu mal ein Seminar von Dr. Herold und es eben auch nochmal in der PZ nachgelesen. (https://www.pharmazeutische-zeitung....-beachten-ist/)
    Wir haben nämlich gerade eine Anfrage zu einem Gabapentin-Saft 50 mg/mL, den die Tierarztpraxis zwar an Ihre Tierhalter abgibt, aber zuerst von uns beziehen will. Das ist doch somit nicht rechtens, wenn dann müssten wir den Saft direkt an den Tierhalter abgeben, oder?

    Meine 2. Frage: Wie ist das überhaupt, wenn die Tierarztpraxis zukünftig regelmäßig Human-Rx-FAM für seinen Praxisbedarf bei uns bestellen möchte, muss ich dies dann auch immer dokumentieren? oder bin ich dann an der Stelle eine Art Großhandel für die Tierarztpraxis und die Doku entfällt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo!,

    schwierige Fragen .. ;-)

    zu 1. ja das stimmt. Rezepturen für Tiere gehen NICHT für den Sprechstundenbedarf des Tierarztes.
    Grundlage ist AMG § 59a, Abs. 2:
    "Tierärzte dürfen Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, zur Anwendung bei Tieren nur beziehen und solche Stoffe oder Zubereitungen dürfen an Tierärzte nur abgegeben werden, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind oder sie auf Grund des § 21 Abs. 2 Nr. 3 oder 5 oder auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 36 ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen. Tierhalter dürfen sie für eine Anwendung bei Tieren nur erwerben oder lagern, wenn sie von einem Tierarzt als Arzneimittel verschrieben oder durch einen Tierarzt abgegeben worden sind. Andere Personen, Betriebe und Einrichtungen, die in § 47 Abs. 1 nicht aufgeführt sind, dürfen durch Rechtsverordnung nach § 48 bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen nicht erwerben, lagern, verpacken, mit sich führen oder in den Verkehr bringen, es sei denn, dass die Stoffe oder Zubereitungen für einen anderen Zweck als zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind."

    zu 2. die ApBetrO verlangt in § 19 das Dokumentieren für die Abgabe (zur Anwendung bei Tieren bestimmter AM). Zwischen Kunden und Zierärztes wird dabei NICHT unterschieden. Nach meiner Lesart bedeutet das, dass die herrschende rechtsmeinung hierzu sein müßte, dass sowohl das Beliefern des Sprechstundenbedarfs als auch die Abgabe an den Tierarzt, der in der Apotheke AM kauft notwendig ist!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  5. #5
    Premium-User
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    53
    Ich habe noch eine andere Frage:
    die besagte Tierarztpraxis möchte für ihre tierärztliche Hausapotheke ihre Medikamente über uns als Apotheke beziehen. Natürlich nicht zum normalen Verkaufspreis, sonder zum EK + einem geringen Aufschlag. Wir sollen also als eine Art Großhandel für die Tierarzpraxis fungieren.
    Ist das überhaupt möglich ohne dass wir eine Großhandelserlaubnis haben und wie ist das mit der Preisbindung. Meist soll es sich dabei um Human-Rx-Arzneimittel handeln, die dann im Einzelfall gleich in der Tierarztpraxis an den Tierhalter abgegeben werden wie Novaminsulfon oder Gabapentin Tabletten. Mir kommt das alles sehr spanisch vor... Wie ist Ihre Einschätzung zu dem Fall?

    Mit freundlichen Grüßen

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