Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Tierarzt Rezept:

Eine Tierarztpraxis möchte als Praxis Bedarf eine Vetmedin-Glukosemischung von uns hergestellt bekommen.
Auf dem Rezept steht also:
"Rezept zur Herstellung einer Vetmedin-Glukosemischung für die Tierärztliche Praxis.."

Und dann die Mengen der Inhaltsstoffe.

Das dürfen wir doch nicht herstellen, wegen §56a Abs. 2 Satz 4 AMG, oder?


Und auch so eine Tyrode Salzmischung dürfte man für den Tierarztpraxis Bedarf nicht herstellen, sehe ich das richtig?


Danke für Ihre Antworten!