Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Desinfektionsmittel nach WHO Wasserstoffperoxid

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    02.01.2019
    Beiträge
    1

    Desinfektionsmittel nach WHO Wasserstoffperoxid

    Guten Tag,

    ist es zulässig die vorgegeben und von der Biozidverordnung freigegebenen Rezepturen zu verändern?
    Wenn durch Lieferschwierigkeiten zum Beispiel Wasserstoffperoxid fehlen würde. Wäre dann das modifizierte Händedesinfektionsmittel mit Isopropanol auch ohne H2O2 zulässig?

    Vielen Dank für die Hilfe
    K.Preis

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    171
    Nein. Das Wasserstoffperoxid dient hier als "sporizider" Wirkstoff (daher auch die erforderliche Standzeit zum Abtöten evtl. vorhandener Sporen).

    Alternativ - das wäre aber nicht durch die erleichterten zeitweisen Bestimmungen gedeckt - müssten alle Komponenten entsprechend ultrafiltriert sein (mit entsprechender Prüfung) bzw. anderweitig sporenfrei sein, um ein sporenfreies Produkt zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •