Guten Tag,

ist es zulässig die vorgegeben und von der Biozidverordnung freigegebenen Rezepturen zu verändern?
Wenn durch Lieferschwierigkeiten zum Beispiel Wasserstoffperoxid fehlen würde. Wäre dann das modifizierte Händedesinfektionsmittel mit Isopropanol auch ohne H2O2 zulässig?

Vielen Dank für die Hilfe
K.Preis