Hallo!
Ich habe zwei Fragen:
-Nehmen wir an wir befinden uns in einer Apotheke in der der jüngste „Ausbildungsabschluss“ 7 Jahre zurückliegt. Es hat also niemand die Sachkunde zur Abgabe von Stoffen der Anlage 2 der ChemVerbotsV.
Wenn jetzt aber einer der Stoffe von Anlage 2 z.B. Kaliumpermanganat (oder jeder andere) als Rezeptur vorkommt, darf das dann abgegeben werden?
-Wenn eine Apotheke etwas importieren möchte- wo sind da die Grenzen?
Ich hab gelesen, dass man z.B. keine AM einführen darf/kann die eine EU-Zulassung haben. Wenn ich aber ein AM mit nationaler Zulassung habe, welches in Deutschland nicht lieferbar ist, darf ich das dann einführen?
Und wenn ich sowas banales habe, dass es hier ein (meinetwegen Non-Rx) AM in der Darreichungsform Tabletten gibt, im Ausland aber z.B. als Brausetabletten. Ist das schon Unterschied genug um das aus dem Ausland beziehen zu dürfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
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