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Thema: Feiertage im 2-Team-Betrieb?

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Feiertage im 2-Team-Betrieb?

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zur „Stunden-Vergütung“ von Feiertagen bei Änderungen der Arbeitszeit und -tage durch Corona:
    Vor der Krise hat Person A 40h/Woche gearbeitet, Person B 20h/Woche, Person C 40h/Woche und Person D 20h/Woche laut ihren Arbeitsverträgen.

    Die regelmäßige Arbeitszeit sah so aus:
    Mo A (8h) B (8h) C (8h)
    Di A (8h) B (8h) C (8h)
    Mi A (8h) D (8h) C (8h)
    Do A (8h) D (8h) C (8h)
    Fr A (8h) C (8h)
    Sa B (4h) D(4h)

    Bisher wurde an einem Feiertag so verfahren, dass wenn ein Mitarbeiter an einem bestimmten Wochentag gearbeitet hätte, bekommt er seine Arbeitszeit gutgeschrieben, an freien Tagen bekommt er nichts.
    Mi als Feiertag: Person A, C und D bekommen 8h aufs Zeitkonto, Person B bekommt nichts.

    Nun wurde im Zuge der Corona-Krise das Team geteilt und für einige Mitarbeiter ergeben sich weniger Wochen-Arbeitsstunden, für andere mehr und die Wochentage werden anders von den Mitarbeitern abgedeckt. (Es wurde keine Kurzarbeit angemeldet und auch nichts an den vertraglich vereinbarten Wochenstunden geändert, die Öffnungszeiten wurden gekürzt).

    Nun arbeitet Person A mit B und C mit D im Team.

    Mo A (6h), B (6h)
    Di A (6h), B (6h)
    Mi A(6h), B (6h)
    Do C (6h), D (6h)
    Fr C (6h), D (6h)
    Sa A(6h), B(6h)

    Der Mittwoch wäre immer noch der Feiertag, bekommen jetzt Person A und B jeweils 6 h auf ihr Arbeitszeitkonto und C und D gehen leer aus? Person C und D arbeiten ja schon seit „Jahren“ regelmäßig Mittwochs und können wenig für diesen „Notfall“-Arbeitsplan, wird hier ein gewisses „Gewohnheitsrecht“/regelmäßig Arbeitszeit geltend gemacht oder gilt halt die aktuelle Planung (inkl. geringerer Stunden 6 statt 8h)? Könnte man in diesem Fall notfalls auch jedem Mitarbeiter einen Teil der Zeit für diesen Feiertag z.B. 3h gutschreiben?

    Ich hoffe die Frage ist nicht zu umfangreich und lässt sich klären.
    Vielen Dank schon im Voraus.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    15.12.2010
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    Sehr geehrter Herr Zerlik,

    die Frage ist etwas komplexer und hängt sehr von den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Feiertagsvergütung an dem Lohnausfallprinzip an diesem konkreten Tag fest gemacht wird. Wenn also der Arbeitgeber den obigen Notfallarbeitsplan eingeteilt hat, dann gilt grundsätzlich dieser auch für die Berechnung der Feiertage. Gewohnheitsrechte entstehen in der Regel nicht. Anders ist es, wenn die Arbeitszeit mittwochs fest im Arbeitsvertrag vereinbart war.
    Ob der Arbeitgeber diesen Notfallarbeitsplan so einteilen durfte, ist eine andere Frage. Das hängt auch von der arbeitsvertraglichen Gestaltung ab.

    Die Frage ist auch, was mit den nicht abgerufenen Stunden generell passiert, da ja keine Kurzarbeit vereinbart wurde und auch keine Stundenreduzierung, wenn ich das richtig verstehe.

    Es bietet sich an, die Handhabung des gesamten Notfallplans mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Geändert von Martin Hassel (23.04.2020 um 10:36 Uhr)
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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