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Thema: Ethanolhaltige Desinfektionsmittel

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Premium-User
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    Ethanolhaltige Desinfektionsmittel

    Guten Tag,

    ich würde unseren Kunden gerne Desinfektionsmittel anbieten können. Da wir jedoch bisher nur Ethanol (und kein 2Propanol) geliefert bekommen haben, können wir ausschließlich Desinfektionsmittel herstellen, die unter die zweite Allgemeinverfügung vom 20.03 fallen würden und somit - wenn ich es richtig verstanden haben sollte - ausschließlich von meinen Mitarbeitern verwendet und an "Berufsverwender" abgegeben werden dürfen. Muss ich jetzt aktiv jede einzelne Formulierung ,die ich herstellen möchte, beim BfR und der BAuA melden, wenn ich meinen Kunden ethanolhaltige Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen möchte? Das erscheint mir unnötig kompliziert in Anbetracht der aktuellen Lage.

    Viele Grüße
    Maik Rassau

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Bei Handdesinfektionsmitteln ist das nicht erforderlich und die Mittel können auch an Endverbraucher abgegeben werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Bei Flächendesinfektionsmitteln wird die Abgabe aus nicht ausgeführten Gründen auf "gewerbliche" Anwender begrenzt. Auch werden dort (eigentlich nicht durch Sachgründe gedeckte) Anwendungseinschränkungen (z.B. Begrenzung auf 2m² Fläche) gemacht.

    Aus meiner Sicht ist hier eine praktikable Lösung zur Behebung des Problems (und zwar des gewerblichen Anwenders wie auch des privaten Anwenders, der z.B. der selber pflegt) anzustreben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
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  4. #4
    Premium-User
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    Danke für diese Antworten. Ich habe mir am Mittwoch das Expertenforum angehört und war danach ziemlich verunsichert.

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