Seit Freitag gibt es eine neue Allgemeinverfügung nach der wir nun Flächendesinfektion mit 0,5 % (m/m) Natriumhypochlorit herstellen dürfen. Auch Chloramin T ist möglich. Ich würde jedoch Natriumhypochlorit bevorzugen, da mir das Gefahrenpotential geringer scheint. Ich suche nach einer Herstellungsvorschrift und würde mich sehr über Hinweise dazu freuen. Einfach NRF, wie für zahnmedizinische Zwecke? Oder gibt es eine Alternative? Insbesondere interessiert mich, ob wir die Lösung auch konzentrierter abgeben dürfen - z.B. 5% zum eigenständigen Verdünnen? Ansonsten schleppen wir viele Kanister "Wasser" ins Heim...