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Thema: Erstattungsfähigkeit Rezeptur Thesit/Talkum/Zinkoxid/ Unguentum cordes

  1. #1
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    Erstattungsfähigkeit Rezeptur Thesit/Talkum/Zinkoxid/ Unguentum cordes

    Sehr geehrte Damen,
    ist die Rezeptur
    Polidocanol/Thesit 1,28
    Talkum 1,28
    Zinkoxid 1,28
    Unguentum cordes ad 160 g
    für eine Person mit Befreiung erstattungsfähig?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen,

    leider nein, es sei denn es handelt sich um eine Person unter 18 Jahren oder es liegt ggf. eine schwerwiegende Hauterkrankung vor.

    Nicht verschreibungspflichtige Rezepturen werden wie andere nicht verschreibungspflichtige AM nicht für Erwachsene erstattet. Bis auf wenige Ausnahmen gemäß Anlage I der Arzneimittelrichtlinie. Darunter wären z.B. "Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus)".
    Ich nehme aber an, dass diese Indikation eher nicht vorliegt.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  3. #3
    Premium-User
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    Das ist in den Suchergebnissen bei der gleichen Frage zu einer anderen Polidocanol aufgetaucht. Wenn keine Diagnose auf den Rezept steht, haben wir doch keine Prüfpflicht.

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Heinrichs,

    Sie haben recht. Wenn keine Diagnose angegeben ist, dann entfällt die Prüfpflicht. Das hatte ich bei meiner ursprünglichen Antwort nicht berücksichtigt.

    Dann würde in dem Fall, dass keine Diagnose gem. Anlage I vorliegt, wahrscheinlich der Arzt / die Ärztin von der Kasse zur Rechenschaft gezogen werden.

    Viele Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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