Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Harnstoff20% mit Glycerol noch erstattungsfähig?

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    25.07.2014
    Beiträge
    1

    Harnstoff20% mit Glycerol noch erstattungsfähig?

    Guten Tag,
    Folgende Rezeptur haben wir seit Jahren auf Kassenrezept abgerechnet:
    Urea 20,0g
    Glycerol 85% 5,0g
    Vaselin alb. 20,0g
    Basiscreme DAC zu 100,0g

    Nach den letzten Änderungen sind Harnstoffhaltige Dermatika für Erwachsene mit mind.5%igen Harnstoffgehalt
    nur noch als Monopräparat erstattungsfähig.
    Zählt diese Salbe als Monopräparat? Ist Glycerol 85% in diesem Fall Hilfsstoff oder Wirkstoff ?

    Freue mich auf Antworten,

    Pia Hewener

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    260
    Guten Tag Frau Hewener,

    Entschuldigen Sie bitte, das bisher niemand geantwortet hat.
    Ich glaube die Frage ist nicht so leicht zu beantworten und es gibt sicherlich einen gewissen Ermessensspielraum. Ich würde Glycerol mit 5% in Kombination mit Harnstoff schon eher als Wirkstoff sehen, auch wenn es kein klassischer Wirkstoff ist. Ob die GKV das auch so sieht, ist die Frage.

    Ich würde Ihnen empfehlen bei Ihrem zuständigen Apothekerverband nachzufragen, ob es dazu bereits Anfragen, Retaxfälle etc. gab.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •