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Thema: Aluminiumchlorid-HexaHydrat Rohstoff an Augenarzt

  1. #1
    Premium-User
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    Aluminiumchlorid-HexaHydrat Rohstoff an Augenarzt

    Schönen guten Tag,

    ein Augenarzt möchte von uns Aluminiumchloridhexahydrat als Rohstoff haben.
    Er möchte davon selbst Antitranspirant Deo herstellen.
    Wenn wir von unserem geprüften Bestand etwas abfüllen, ist das dann erlaubt ?

    MFG
    Verena Treese
    Apotheke am Kaiserplatz

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    299
    Hallo Frau Treese,

    ja, Sie dürfen das machen! Das Abfüllen eines Stoffes auf Kundenanforderung (Sprechstundenbedarf) stellt formal einen Herstellungsvorgang und damit einen Rezepturvorgang dar. Andere Regelungen sind in der ApBetrO nicht vorgesehen. Insofern greifen die Bestimmungen des § 7 ApBetrO mit einem vereinfachten Herstellungsprotokoll. Für die Preisberechnung gilt: Stoffe ab-/umfüllen: (mengenanteiliger EK + 100 % Festzuschlag). CAVE: Werden Rezepturen bzw. abgefüllte Stoffe für den Sprechstundenbedarf hergestellt/abgefüllt, darf die Apotheke keinen Gefäßpreis taxieren (sofern Ihr Regionalvertrag keine Ausnahmeregelung vorsieht).

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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