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Thema: Dokumentation von Tierarzneimitteln

  1. #1
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    Dokumentation von Tierarzneimitteln

    Hallo,

    hab da mal eine Frage bezügl ApoBetrO § 19 Erwerb und Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln.Muss man ein Humanarzneimittel , welches vom Tierarzt für ein Tier verschrieben wurde auch Dokumentieren (zB Metoprolol für die Katze)?

    Im Gesetz steht ja zwar in der Überschrift "verschreibungspflichtige Tier-AM" aber dann wird weiter ja nur noch "(1) ...von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen. Als ausreichender Nachweis ist anzusehen..." gesprochen.

    Wie sieht es hier eigentlich mit der Haftung aus? Haftet der Arzt, weil es ein off-lable use ist oder der Apotheker, der das Präparat abgibt?
    Geändert von Kerstin Maiwald (23.11.2011 um 10:08 Uhr)

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Kerstin,
    Zitat Zitat von Kerstin Maiwald Beitrag anzeigen
    [/B]Muss man ein Humanarzneimittel (zB Metoprolol für die Katze) , welches vom Tierarzt für ein Tier verschrieben wurde auch Dokumentieren (zB Metoprolol für die Katze)?
    Dr. Ravati hatte hierzu in Marburg gesagt, dass dies von der zuständigen Behörde abhängt. Ich denke mal, dass viele Apotheken nach dem Motto arbeiten: "was die Behörde nicht weiß....", denn wenn du Metoprolol abgibst, unterscheidest du am PC ja nicht zwischen Privatrezept für Mensch und Privatrezept für Tier. Wenn du jedoch wissen willst, was rechtlich gesehen richtig ist, musst du dich an die zuständige Behörte wenden.

    Zitat Zitat von Kerstin Maiwald Beitrag anzeigen
    Wie sieht es hier eigentlich mit der Haftung aus? Haftet der Arzt, weil es ein off-lable use ist oder der Apotheker, der das Präparat abgibt?
    Wenn das ganze auf Rezept erfolgt und es sich hierbei nicht um die Abgabe bedenklicher Substanzen handelt, haftet -meine ich- der Arzt (hier bin ich selbst auf die abschließende Antwort von Dr. Ravati gespannt). Um sich hierbei rechtlich abzusichern, wäre die Doku der Abgabe also sicher nicht von Nachteil.

    Viele Grüße und viel Erfolg beim StEx
    Maike
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Zum ersten Teil der Frage möchte ich mal auf die Synopse der neue ApoBetrO verweisen.
    Dort heißt es in der neuen Fassung von §19:
    "Über den Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, oder die außerhalb ihrer Zulassung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen."

    und in der Erklärung dazu: Mit der Änderung in Absatz 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Vorschrift auch in solchen Fällen Anwendung findet, wenn ein Arzneimittel, das zur Anwendung beim Menschen zugelassen ist, nachweislich bei einem Tier Anwendung finden soll.

    Insofern lese ich das so als sei das m.E. schon aktuell als herrschende Rechtsmeinung anzunehmen, dass auch für Humanrzneimittel in diesem Fall eine Doku erfolgen muss.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Matthias,
    Zitat Zitat von Matthias Prause Beitrag anzeigen
    Dort heißt es in der neuen Fassung von §19:
    "Über den Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, oder die außerhalb ihrer Zulassung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen."
    vielen Dank für den Beitrag. Dann wäre es nach der neuen ApBetrO, wenn Sie denn so in Kraft tritt, klar!

    Zu der Frage mit der Haftung: Dr. Cramer (vom LSJV Mainz) hat sich hierzu heute nach seiner Vorlesung geäußert und sagt, dass die Haftung beim Tierarzt liege.
    -> Entschuldige Kerstin, ich wollte dir damit nicht zuvorkommen, falls du es selbst schreiben wolltest!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das mit der Haftung ist ja jetzt richtig geklärt und...

    JA, Herr Prause, richtig! Mit der neuen ApoBetrO wird dieser bisher zwischen den Behörden immer sehr strittig Punkt klargestellt. Hier müssen Sie dann immer dokumentieren.
    Bei der Umwidmung von Human-AM für Tiere allerdings nicht den Erwerb, sondern nur die Abgabe.

    Bislang wird die Umsetzung nach den bisherigen Bestimmungen NUR in NRW von den Behörden verlangt. In anderen Bundesländern verzichtet man bislang auf diese Doku, da es sich dereit eben von der Formulierung in § 19 ApoBetrO eben NICHT eindeutig ergibt.

    Beste Grüße

    Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
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    Hallo,
    die Doku von Human-AM zur Anwendung für Tiere mittlerweile auch in anderen Bundesländern gefordert?

    viele Grüße ,
    M.Krause

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    gelesen habe ich davon auch in Bayern. Sonst noch nicht. Fragen Sie bei Ihrer Kammer / zust. Behörde mal nach.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  8. #8
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    Hallo,

    wir sind uns grad teamintern nicht einig. Müssen wir oder müssen wir nicht, und wenn ja, reicht die Doku über die Abgabe oder muss auch der Lieferschein rausgekramt werden?

    Gibt es da was Neues oder gilt weiter: Wer's wissen will, frage die zuständige Behörde?
    Hat zufällig jemand schonmal für Berlin gefragt und würde sein Wissen hier teilen?

    Viele Grüße
    Isoprop

  9. #9
    Hallo isoprop,

    da gibt es doch eigentlich keine Unklarheiten. Ein Blick in die Rechtsvorschrift (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 ApBetrO) schafft schnell Klarheit.
    Dort sind die Lieferscheine ausdrücklich aufgeführt.
    Da gibt es auch keinen Interpretationsbedarf; auch nicht in Berlin.

    Beste Grüße aus dem Rheinland

    H.-U. Thielmann

  10. #10
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    Hallo Herr Thielmann,

    ja, manchmal lässt man sich dann doch verunsichern... Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Viele Grüße
    Isoprop

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