Hallo,
es geht um die Erstattungsfähigkeit von Fluoridpräparaten (Monopräparate als auch Kombinationspräparate mit Vitamin D):
Ist es korrekt, dass Fluoridpräparate (z.B. TAB und LUT) von der Kasse erstattet werden können?
--> 1. Wenn ja, welche Präparate sind betroffen? Nur frei verkäufliche Monopräparate oder auch Ap-Kombipräparate?
--> 2. Ist es zutreffend, dass dies nur für die Kariesprophylaxe gilt?
In Anlage I der AM-RL habe ich dazu keinen Vermerk gefunden. Könnte es sein, dass sich eine mögliche Erstattungsfähigkeit nur auf die Leitlinie "Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe" stützt, nur für frei verkäufliche Präparate gilt sowie immer als eine Art Einzelfallentscheidung anzusehen ist?
Falls letzteres zutreffend ist, gibt es weitere Beispiele dieser Art, die im Apothekenalltag relevant sein könnten?
Vielen Dank im Voraus!
Janine Krekel
Lesezeichen