Lieber Herr Thielmann,
hier würde mich die Einschätzung der Überwachungsbehörde interessieren: in Köln gibt es eine Apotheke, die Kaffee rösten lässt und in der Apotheke verkauft. Auf der Homepage wird damit geworben, dass Kaffee viele wichtige Vitamine und Mineralien enthält.
Passt Kaffee also in die Begriffsbestimmung der ApBetrO §1a (10) Apothekenübliche Waren? Ist Kaffee also ein Mittel, was der Gesundheit von Menschen unmittelbar dient?
Wenn dem so ist, können wir demnächst auch dunkle Schokolade (Theobromin hat ähnliche Wirkungen wie Coffein) und Rotwein (enthält Resveratrol) in der Apotheke verkaufen.
Wie sehen Sie das?
Vielen Dank & beste Grüße,
Lars Frohn
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