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Herstellungserlaubnis und Zulassungspflicht
Hallo,
Ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage zu Herstellungserlaubnis und Zulassungspflicht. Es werden im AMG Ausnahmen benannt. Aber wie ist das jetzt genau bei Zytostatika, Verblistern und Herstellung von AM zur parenterale Ernährung. Wann brauche ich da was, und wann brauche ich nichts? Wann zählt es zu dem Apothekenüblichen Betrieb?
Ich bräuchte eine Erläuterung grundsätzlich zu den Themen 🙈
LG
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