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Thema: Phenol in der Rezeptur

  1. #1
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Frage Phenol in der Rezeptur

    Hallo,
    bei mir war heute ein Arzt, der Phenol zur Matrixablation bestellen möchte. Nun habe ich gelesen,
    flüssiges Phenol ist nicht als Rezeptursubstanz erhältlich. Es gibt aber eine Rezeptur: 90,9 Teile Kristall. Phenol mit 9,1 Teil H2O.
    Dürfte der Arzt so etwas als Sprechstundenbedarf aufschreiben, wie lange wäre so eine Lösung haltbar, und muss ich auf etwas
    achten?

    Viele Grüße
    Andrea Merseburg

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo Frau Merseburg,

    die von Ihnen beschriebene Rezeptur habe ich bei meiner Recherche auch im DAC/NRF gefunden. Die Herstellung ist in der DAC-Monogaphie P-060 beschrieben. Eine Aufbrauchfrist ist hier jedoch leider nicht angegeben und genauere Daten liegen mir diesbezüglich leider nicht vor.

    Phenol gehört bekanntermaßen zu den bedenklichen Stoffen im Sinne § 5 AMG. Eine zu diskutierenden Ausnahmen ist hierbei aber die
    Nagelmatrixverödung (Nagelextraktion). Dennoch sollte auch hier eine Nutzen-Risiko-Abwägung, auch im Gespräch mit dem Arzt, stattfinden. Im Rezepturhinweis Phenol des DAC/NRF finden Sie hierzu auch weitere Informationen.

    Ob der Arzt dies als Sprechstundenbedarf aufschreiben darf, kann ich leider auch nicht konkret sagen, aber ich habe hier etwas gefunden: https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=588. Seite 17. Allerdings bezieht sich das nur auf die kassenärtztliche Vereinigung BaWü. Könnte mir aber vorstellen, dass es in anderen Bundesländern ähnlich ist. Fragen Sie am besten bei der entsprechenden Stelle nochmal nach.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

    Beste Grüße
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Hallo Frau Ulmer,

    herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort. Sie haben mir damit schon sehr geholfen.

    Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
    Andrea Merseburg

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Merseburg,

    ergänzend zu den Ausführungen von Frau Ulmer möchte ich noch kurz etwas zur Haltbarkeit sagen.

    Verflüssigtes Phenol ist mikrobiologisch unanfällig und chemisch stabil. Es ist insofern mehrere Jahre lagerfähig. Die Verwendbarkeits- bzw. Weiterverarbeitungsfrist bei Lagerung in der Apotheke beträgt laut DAC-Anlage I 3 Jahre.

    Gemäß Tabelle I.4.-2 in den Allgemeinen Hinweisen I.4. des DAC/NRF lautet die allgemeine Empfehlung für die Aufbrauchsfrist flüssiger konservierter Zubereitungen zur kutanen Anwendung auf 6 Monate. Es ist allerdings nicht zu erkennen, warum man diese im konkreten Fall nicht auch begründet verlängern kann.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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