Hallo,
bei mir war heute ein Arzt, der Phenol zur Matrixablation bestellen möchte. Nun habe ich gelesen,
flüssiges Phenol ist nicht als Rezeptursubstanz erhältlich. Es gibt aber eine Rezeptur: 90,9 Teile Kristall. Phenol mit 9,1 Teil H2O.
Dürfte der Arzt so etwas als Sprechstundenbedarf aufschreiben, wie lange wäre so eine Lösung haltbar, und muss ich auf etwas
achten?
Viele Grüße
Andrea Merseburg
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