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Thema: Tabletten teilen

  1. #1
    Premium-User
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    29

    Tabletten teilen

    Hallo!
    Heute mussten wir beim Arzt anrufen, weil Amitriptylin-Tropfen nicht lieferbar sind.
    Wir fragten also, welche Alternative wir abgeben dürfen.

    Die Ärztin war am Telefon sehr unfreundlich und ließ meine Kollegin nicht zu Wort kommen.
    Sie "befahl" meiner Kollegin Amitriptylin 10mg als Tabletten zu bestellen UND dass wir die (unteilbaren, überzogenen Tabletten) doch bitte allesamt VIERTELN sollen, abpacken und der Kundin so mitgeben sollen.
    Diese soll das dann entsprechend langsam aufdosieren ("1 Tropfen Amitriptylin-Lsg entsprächen dann 1/4 Tablette"--> o-Ton der Ärztin).

    Das ist natürlich nicht in unserem Sinne und ich meine auch, dass es rechtlich nicht ok ist.

    Wir wären Sie vorgegangen? Ist es rechtlich überhaupt möglich, derartige Dienstleistung von uns zu verlangen?

    Danke!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Maconja,

    ich würde das aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht machen. Die Dosierungsgenauigkeit ist beim zerteilen von nicht teilbaren bzw. nicht viertelbaren Tabletten nicht gewährleistet und die Tabletten können auch zerbröseln etc.. Ich denke auch, dass Sie das rechtlich gesehen ablehen dürfen, aber vielleicht gibt es hier noch eine Meinung des Rechtsexperten dazu.

    Können Sie der Ärztin als Alternative vorschlagen, dass Sie eine Rezeptur anfertigen? Amitriptylintropfen können z.B. auf Grundlage von Konserviertem Wasser DAC hergestellt werden. Sehen Sie doch einmal in den Rezepturhinweis des DAC/NRF zu Amitriptylinhydrochlorid.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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