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Thema: Abgabe von Hilfsmitteln ohne entsprechende Präqualifizierung

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe von Hilfsmitteln ohne entsprechende Präqualifizierung

    Welche rechtlichen Konsequenzen (außer Null-Retax) muss man erwarten, wenn man Hilfsmittel ohne entsprechende Präqualifizierung abgeben würde? Verstößt man hier nur gegen das SGBV oder auch ApBetrO?
    Die Bearbeitung unseres Antrages seitens der Präqualifizierungsstelle dauert leider schon zu lange, obwohl die Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden.
    Betrifft Krankenhaus und ambulante Versorgung (Intrafix, Ez-Regular, usw).
    (Der BAV kann mir leider nicht weiterhelfen)

    LG Josef

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Böhm,

    Sie verstoßen "nur" gegen das SGB V, weil die Präqualifizierung nur dort erwähnt ist. Sie verstoßen gegen keine apothekenrechtliche Norm, wie die ApBetrO. Da es beim SGB V auch darum geht, unter welchen Voraussetzungen Apotheken ihr Geld von den KK bekommen, müssen Sie in der Tat keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, außer eben der "Null-Retax". Die Präqualifizierung gilt leider erst mit dem Datum der Ausstellung, relevante HM können Sie erst ab dann ordnungsgemäß abrechnen.

    Viele Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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